Fissurenversiegelung

Allgemeines

Seitenzähne (Backen- und Mahlzähne) haben auf den Kauflächen häufig kariesgefährdete Einziehungen, sog. Fissuren oder Grübchen.
Nach dem Durchbruch der Zähne in die Mundhöhle sind in der Regel die Fissurenbereiche der Kauflächen am stärksten kariesgefährdet. Bei Kindern werden deshalb diese Bereiche (auch bei guter Mundhygiene) am ersten und häufigsten kariös. Je tiefer und enger die Fissur ist, um so stärker ist in der Regel der Zahn kariesgefährdet. Da stark zerklüftete Fissuren schwierig zu reinigen sind, sollten diese Zähne möglichst rechtzeitig versiegelt werden.

 

Vorgehen

Für die Versiegelung ist sicheres Trockenlegen der Zähne unbedingt nötig. Direkt nach dem Durchbruch können die Zähne üblicherweise nicht ausreichend sicher trockengelegt werden. Daher sollten in den ersten Monaten nach Zahndurchbruch die kariesgefährdeten Fissuren mit einem Schutzlack versehen werden, bis eine ordnungsgemäße Versiegelung vorgenommen werden kann. Direkt vor Versiegelung muß der Zahnarzt nach Reinigung und Trocknen der Zähne die oberste Schicht des Zahnschmelzes durch eine kurze Anätzung aufrauhen, damit der Kunststoffversiegler gut an der Zahnoberfläche haftet.

 

Nachsorge

Die intakte Versiegelung verhindert, daß Bakterien in die Fissur eindringen und dort bei Zufuhr von kohlenhydrathaltiger Nahrung den Zahn entmineralisieren. Auch eine Fissurenversieegelung aus Kunststoffen kann gelegentlich ganz oder teilweise abplatzen. Diese Verluste treten meist innerhalb de ersten 4 bis 6 Monate nach Versiegelung auf. Aus diesem Grund wird eine erste Nachkontrolle innerhalb dieses Zeitraums empfohlen. Die weiteren Kontrolltermine richten sich nach dem individuellen Kariesrisiko des Patienten. Falls Teile des Versiegelungsmaterials abgeplatzt sind, können diese bei den Nachkontrollen leicht ergänzt werden.
Zahlreiche klinische Untersuchungen haben gezeigt, daß Versiegelungen eine mittlere Lebensdauer von 7 -10 Jahren aufweisen und daß durch sie das Auftreten von Fissurenkaries deutlich vermindert werden kann.
Achtung: Der Kariesschutz ist nur für die versiegelten Kauflächen gegeben und gilt nicht für nicht versiegelte Zahnflächen.

 

Fazit

Die Fissurenversiegelung ist eine kariesprophylaktische Maßnahme, die andere präventive Maßnahmen wie z.B. angemessene Mundhygiene, Fluoridierung, ausgewogene „zahnschonende“ Ernährung nicht ersetzt, sondern wertvoll ergänzt.