Am besten ist es, wenn es durch entsprechende vorbeugende Maßnahmen erst gar nicht zu einem Zahnunfall kommt. So erleiden ca. 40% der zwei- bis vierjährigen Kinder Verletzungen der Milchschneidezähne und ca. 30% der acht- bis zwölfjährigen Jugendlichen traumatische Schädigungen der bleibenden Zähne.
Bei Sportarten wie Hockey, Inline-Skating etc. wird das Tragen eines individuell angefertigten Mundschutzes, der das Risiko eines Zahnunfalls um den Faktor 60 senkt, dringend empfohlen.
Ist es zu einem Zahnunfall gekommen, so sollte immer so schnell wie möglich ein Zahnarzt aufgesucht werden. Vernachlässigen Sie auch vermeintliche Bagatellverletzungen nicht.
Im Milchgebiß kommt es vorwiegend zu Lockerungen der Schneidezähne, gelegentlich mit Veränderung der Zahnstellung. Frakturen der Zahnkronen sind weniger häufig.
Da die Milchzähne nur eine begrenzte Zeit im Munde sind, kann ein Milchfrontzahn auch schon einmal vorzeitig vom Zahnarzt entfernt werden. Das hat keine besonderen Folgen für die Gebißentwicklung und die bleibenden Zähne.
Kleinere Kinder sind häufig nicht zu zeitaufwendigen Behandlungen bereit. Der Zahnarzt richtet seine Behandlungsmaßnahmen hauptsächlich darauf, zusätzliche Schädigungen der bleibenden Zähne, die noch im Kieferknochen liegen, zu vermeiden.
Wenn Milchschneidezähne trotz unfallbedingter Fehlstellung erhalten werden sollen, werden sie vorsichtig wieder geradegestellt und gegebenenfalls geschient. Ist gleichzeitig die Wurzel gebrochen, sollte der Zahn entfernt werden. Eine abgebrochene Wurzel muß nicht unbedingt ebenfalls entfernt werden. Sie wird beim Durchbruch des bleibenden Schneidezahnes abgebaut oder abgestoßen. Bei Milchschneidezähnen, die in den Kieferknochen hineingestoßen wurden, erfolgt nur eine lokale Wundbehandlung. Die Milchschneidezähne brechen in der Regel nach mehreren Wochen erneut wieder durch. Vollständig herausgeschlagene Milchschneidezähne werden im Gegensatz zu den bleibenden Zähnen nicht wieder eingepflanzt.
Frontzahnverletzungen der bleibenden Zähne ereignen sich am häufigsten im frühen jugendlichen Alter um das neunte Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist das Wurzelwachstum der Schneidezähne noch nicht abgeschlossen. Im Gegensatz zu Verletzungen im Milchgebiß ist die funktionstüchtige Erhaltung geschädigter bleibender Frontzähne mit einem regelrechten Abschluß des Wurzelwachstums primäres Behandlungsziel.
Wenn es zu einem Zahnverlust eines bleibenden Zahnes gekommen ist, sollte der Zahn zum Zahnarzt mitgenommen werden, damit dieser ihn ggf. wieder einsetzen kann. Die Prognose für den Erhalt dieses Zahnes hängt von der Überlebensrate der Zellen des Zahnhalteapparates auf der Wurzeloberfläche und damit vom Zeitfaktor und vom Aufbewahrungsmedium ab. Der Zahn sollte nicht gereinigt und nicht an der Wurzel angefasst werden.